Allgemeine Geschäftsbedingungen der Masterclass Marketing OHG
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Masterclass Marketing OHG, Hasenweg 2, 50859 Köln (im Folgenden: Masterclass Marketing genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Masterclass Marketing nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen Masterclass Marketing und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist [Sitz von Masterclass Marketing], sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Masterclass Marketing zustande. Preisauszeichnungen auf der Webseite stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Masterclass Marketing ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
- Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Masterclass Marketing ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen Masterclass Marketing.
- Masterclass Marketing behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von Masterclass Marketing zu vertreten ist.
- Bei Verzug mit der Annahme hat Masterclass Marketing zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann Masterclass Marketing Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
- Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Masterclass Marketing alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Masterclass Marketing von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE
- Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Masterclass Marketing im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Werden von Masterclass Marketing für die Erstellung von Produkten lizenzbehaftete Texte, Grafiken, Bilder, Musik oder sonstige mit Urheberrechten behaftete Elemente verwendet, so darf der Kunde diese Produkte nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen und Urherberrechte verwenden. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung, Weiterverarbeitung und Weiterverwendung der durch Masterclass Marketing erstellten Produkte und hier insbesondere jegliche Art von Videos.
- Alle von Masterclass Marketing erstellten Produkte, insbesondere alle Arten von Videos, unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht von Masterclass Marketing. Wenn nicht anders vereinbart besitzt Masterclass Marketing alle Rechte an diesen Produkten. Diese sind sowohl zeitlich, räumlich als auch in der Art der Nutzung unbegrenzt.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt Masterclass Marketing nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
- Alle Rechnungsbeträge werden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Eine entsprechende Lastschriftvereinbarung wird dem Besteller von Masterclass Marketing nach der Auftragserteilung zugestellt.
- Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Bestellers gehen.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
- Die gelieferten und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Masterclass Marketing, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Masterclass Marketing im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch Masterclass Marketing, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann Masterclass Marketing vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind Masterclass Marketing und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von Masterclass Marketing oder durch den Besteller möglich ist.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch Masterclass Marketing gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
- Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von Masterclass Marketing. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 MÄNGELHAFTUNG
- Die von Masterclass Marketing in Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
- Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von Masterclass Marketing schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.(3) Der Besteller hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
- In allen Fällen ist Masterclass Marketing sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller gibt Masterclass Marketing Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 HAFTUNG
- Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Masterclass Marketing unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Masterclass Marketing haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Masterclass Marketing nicht.
- Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ist die Haftung von Masterclass Marketing ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist Masterclass Marketing verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt Masterclass Marketingvon Ansprüchen Dritter frei, wenn Masterclass Marketing nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.
- Erachtet Masterclass Marketing für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.
- In keinem Fall haftet Masterclass Marketing wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Masterclass Marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
§ 10 DATENSCHUTZ
- Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Masterclass Marketing auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Masterclass Marketing selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von Masterclass Marketing.
- Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Masterclass Marketing ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
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